Verein

 

Vereinsorganigramm -- Sachverständige -- Überwachungsausschuss

 

Mitgliedschaft

 

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.V. finden Sie hier einige Informationen und Formulare, die Ihnen bei der Entscheidung für uns behilflich sind.

 

Wer kann Mitglied werden?

 

Eisenbahnunternehmen oder Unternehmen mit Betriebsteilen, die ihre Logistik des Güterverkehrs auf der Schiene anbieten und gemäß § 2 EfbV abfallwirtschaftlich tätig sind.

 

Wie wird die Mitgliedschaft beantragt?

 

Der schriftliche Antrag, verbunden mit der Anerkennung der Satzung, Zeichensatzung und Überwachungsregelungen, wird an die Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.V. gerichtet.

 

Welche Rechte und Pflichten bestehen?

 

Sie können die Leistungen der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.V. in Anspruch nehmen, an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und das Überwachungszeichen nach Erteilung des Überwachungszertifikates führen.

 

Sie müssen den Vereinszweck fördern, den Mitgliedsbeitrag zahlen, alle relevanten Änderungen angeben, das Überwachungszertifikat beantragen und die regelmäßige Überwachung Ihres Unternehmens gewährleisten.

 

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

 

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Beitrags- und Gebührenordnung der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.V. und beträgt jährlich 2.500,-€. Unternehmen mit Tochtergesellschaften bezahlen 1.300,-€ als jährlichen Mitgliedsbeitrag. Einmalig ist eine Aufnahmegebühr iHv 750,-€ zu entrichten.

 

Wie endet die Mitgliedschaft?

 

Die schriftliche Austrittserklärung ist mit einer  Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres an die Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.V. zu richten.


Die Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss, Entzug des Überwachungszertifikats, Tod, Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Auflösung der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.V. enden.